In einem weiteren von Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Verfahren vor dem LG Baden-Baden einigten sich die Anlegerin als Klägerin und die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG als Beklagte darauf, dass die beiden von der Klägerin in den Jahren 2003 und 2004 abgeschlossenen Sparverträge („südwestrentaplus“) vorzeitig aufgelöst werden und die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 13.500,00 ausgezahlt erhält, was rund 73 % der von ihr bislang getätigten Einzahlungen (inklusive dem Agio) entspricht.

Der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG wurde in dem Verfahren vorgeworfen, dass der damals von ihr mit dem Vertrieb der Beteiligungen beauftragte Anlageberater seine Kundin nicht ordnungsgemäß über die mit der atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung an der Südwest Finanz verbundenen allgemeinen und besonderen Risiken aufgeklärt hatte. Darüber hinaus eignete sich diese Form der Geldanlage nach der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Auffassung aufgrund der damit verbundenen (Verlust-) Risiken nicht für die Altersvorsorge. Vorliegend empfahl der Anlageberater der Klägerin sogar, die von ihr bis dahin seit vielen Jahren angesparten Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorzeitig zu kündigen und die hieraus zu erzielenden Auszahlungen in die südwestrentaplus-Verträge einzuzahlen.

Zur Vermeidung eines langwierigen Prozesses nebst einer etwaig notwendig werdenden, umfangreicheren Beweisaufnahme schlossen die Parteien den Vergleich. Die Klägerin muss daher auch keine weiteren Zahlungen auf die Verträge leisten, wie dies ursprünglich vertraglich vorgesehen war.

„Unterm Strich gehen wir davon aus, für unsere Mandantin ein sehr gutes Ergebnis erzielt zu haben. Sie kann nunmehr das Geld aus der von der Südwest Finanz zu erwartenden Zahlung in ein Anlageprodukt investieren, welches ihrem tatsächlichen Sicherheitsbedürfnis und dem Ziel des Aufbaus der privaten Altersvorsorge entspricht“, so Rechtsanwalt Spruth, der die Klägerin vor Gericht vertrat.

Anleger, welche sich ebenfalls bei der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG oder anderen Südwest Finanz-Gesellschaften als atypisch stiller Gesellschafter oder in sonstiger Weise finanziell beteiligt haben und welche ebenfalls Zweifel an der Werthaltigkeit ihrer Beteiligung hegen, können sich vertrauensvoll an Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten für eine vorzeitige Vertragsbeendigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen. Ansprechpartner ist in diesen Fällen Herr Rechtsanwalt Spruth.