Update IV- Eilantrag gegen Testpflicht an bayerischen Schulen
Nochmaliger Austausch von Schriftsätzen „Das ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang in einem Eilverfahren. Die Landesanwaltschaft hat nochmals auf unseren Schriftsatz vom 17.04.21 (siehe https://boegelein-axmann.com/update-iii-eilantrag-gegen-testpflicht-an-bayerischen-schulen/) erwidert. Der Begriff Eilverfahren wird mit dieser Vorgehensweise konterkariert und das Hauptsacheverfahren faktisch vorweggenommen. Das führt zu einer enormen Verzögerung des Verfahrens,“ zeigt sich Rechtsanwalt Bögelein überrascht von der Vorgehensweise [...]