Bögelein & Dr. Axmann erneut in Corona Bußgeld-Verfahren erfolgreich

"Das gegen Sie (…) eingeleitete Bußgeldverfahren wird vom Landratsamt Bayreuth aus tatsächlichen Gründen gemäß § 46 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) i.V.m. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt." So lautet der Tenor der Einstellungsverfügung des LRA Bayreuth. Die von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Beschuldigten müssen daher die Bußgelder in Höhe von jeweils 100 [...]