Spaziergang während Lockdown wird teuer- aber nicht für die „Täter“

"Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.“ Mit diesen Worten endete das Verfahren für zwei von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Spaziergänger, die während des Lockdowns im März diesen Jahres nach Ansicht der Ermittlungsbehörden vermeintlich „ohne triftigen Grund“ 20km vom Wohnort entfernt spazieren gegangen waren. Nach Ansicht der Polizeibeamten machten sich [...]