UPDATE 25.01.22- 15:10 Uhr
Die Regierung von Oberfranken hat uns mitgeteilt, dass aufgrund des von uns erzielten Beschlusses des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof die Infektionsschutzmassnahmenverordnung im Sinne unseren Mandanten angepasst wird:

„Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich. Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen.“

Wir freuen uns.

Ursprüngliche Pressemeldung:
“Unser Eilantrag war im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich. Für unsere Mandanten zählt nur, dass sie ihren Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung ordnungsgemäß zu Ende machen können“, freut sich RA Bögelein über den Erfolg vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof.

Mit Beschluss vom 21.01.22 (Az. 20 NE 22.69) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für betroffene Teilnehmer des Vorbereitungslehrganges zur Meisterprüfung festgestellt. Diese Anspruch gilt nicht nur für die beiden Antragsteller, sondern auch für alle (!) betroffenen Meisterschüler, die als Ungeimpfte dem Zutrittsverbot unterliegen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag wegen offener schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen zunächst zwar abgelehnt, aber in der Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Massnahme bestehen und die Zutrittsverbote einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen.

Das Wichtigste ist jedoch, dass für die Antragsteller und für alle anderen betroffenen Meisterschüler ausdrücklich eine Berechtigung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme am Vorbereitungskurs im Sinne des § 16 Abs. 2 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgestellt wurde.

„Dies berechtigt die Meisterschüler nach entsprechender Antragstellung zur Teilnahme am Unterricht, auch ohne Impfung,“ fasst RA Bögelein den erfreulichen Verfahrensausgang zusammen. Die BILD hat am 24.01.22 bereits dazu berichtet, mehr dazu hier im BILD-Artikel.