Mit Urteil vom 20.09.2013 hat das Landgericht Augsburg (Aktenzeichen bekannt, nicht rechtskräftig) seine Rechtsprechung zum dem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte geltend gemachten Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) bestätigt (siehe unten unsere Pressemitteilung vom 09.04.2013) und einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Deutschen-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 03 GbR erneut Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen von EUR 4.400,00 zuzüglich Zinsen zugesprochen.

Das Gericht sah nunmehr nicht nur den Gründungsgesellschafter, sondern auch die Geschäftsbesorgerin der Fondsgesellschaft in der Haftung, welche es nach den Urteilsgründen jedenfalls ebenso fahrlässig versäumt hatte, sich über die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) kundig zu machen.

„Damit können Anleger bei der Durchsetzung ihres Schadensersatzanspruches auf zwei gesamtschuldnerisch haftende Anspruchsgegner zurückgreifen“ erläutert Rechtsanwalt Walter, der für Anleger der Deutschen-Wohneigentums-Gesellschaften (DWG), welche die rechtlichen Möglichkeiten in ihrem konkreten Einzelfall prüfen lassen möchten, gerne als Ansprechpartner gerne zur Verfügung steht.