Nachdem bereits das Landgericht Passau die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen hatte (siehe unsere Pressemitteilung vom 11.08.2014), vermochte nunmehr auch das Amtsgericht Winsen (Luhe) in einem weiteren Parallelverfahren keine Rechtsgrundlage für einen Rückzahlungsanspruch erkennen (Az.: 17 C 1570/13, nicht rechtskräftig).

Das Gericht hat mit einer überzeugenden Begründung den von dem Kläger aus abgetretenem Recht geltend gemachten Freistellungsanspruch der Treuhandkommanditistin verneint, da bereits die Vertragsgrundlagen nicht hinreichend dargelegt werden konnten. Ein unmittelbarer Anspruch stehe dem Kläger gegen die lediglich treuhänderisch beteiligte Anlegerin ohnehin nicht zu.

„Damit konnte binnen kurzer Zeit bereits die zweite Zahlungsklage des Insolvenzverwalter erfolgreich abgewehrt werden“, erläutert Rechtsanwalt Walter von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte am Standort Forchheim, welcher für Anfragen betroffener Anleger weiterhin gerne zur Verfügung steht.