Trotz überzeugender und detaillierter Darstellung der unverhältnismäßigen Eingriffe in die grundgesetzlich gesicherten Freiheiten auf insgesamt mehr als 77 Seiten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag der Rechtsanwält*innen Jessica Hamed und Mario Bögelein unter dem Az. 20 NE 20.2001 mit Beschluss vom 09.09.20 abgelehnt.

Zwar war die Entscheidung aufgrund des ablehnenden Beschlusses in einer Parallelangelegenheit am 07.09.20 durchaus so zu erwarten, allerdings wollten die Rechtsanwält*innen nichts unversucht lassen, um die Maskenpflicht für die Schüler im Unterricht zu verhindern.

„Besonders enttäuschend ist jedoch, dass in den Beschlussgründen keine konkrete Befassung mit den von uns dezidiert vorgetragenen rechtlichen Ausführungen erkennbar ist [siehe hierzu detailliert: Antragsschrift und Replik ]. Wir werden nunmehr auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens [Normenkontrollantrag] konzentrieren, um zumindest für die Zukunft derartige Beschränkungen zu verhindern“, zeigen sich die Rechtsanwält*innen kämpferisch.

Der Beschluß ist hier in anonymisierter Form abrufbar:
Beschluss Az. 20 NE 20.2001