Antragserwiderung der Landesanwaltschaft und Stellungnahme von RA Bögelein

Die Antragserwiderung der Landesanwaltschaft wurde Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte an 16. April um 9:20 Uhr per Fax übermittelt. Die Antragserwiderung enthält eine Reihe von sachlich und rechtlich nicht haltbaren Ausführungen. Rechtsanwalt Bögelein sah sich daher zur nochmaligen Stellungnahme veranlasst, um die Ausführungen richtigzustellen. In dem Schriftsatz der Landesanwaltschaft wurde ohne ersichtliche Grundlage angeführt,

• dass vermeintlich eine verbindliche Testpflicht für die Schüler nicht angeordnet wurde (Seite 3, letzter Absatz),
• dass vermeintlich ein Anspruch auf den (physischen) Besuch einer Schule nicht besteht (Seite 4, letzter Absatz)
• dass vermeintlich den Schülern und Eltern aus einer Nichtteilnahme an den Testungen keine schulrechtlichen Nachteile erwachsen (Seite 5, letzter Absatz),
• dass vermeintlich eine Stigmatisierung eines positiv getesteten Schülers dadurch verhindert wird, weil sich alle Schüler in der gleichen, mehr oder weniger unangenehmen Situation befinden (Seite 8, letzter Absatz),
• dass vermeintlich die Antigentests zur Verwendung durch Minderjährige freigegeben sind (Seite 13, 1. Absatz),
• dass vermeintlich die alleinige Koppelung der Maßnahmen an dem Inzidenzwert eine rechtswirksame und verhältnismäßige Grundlage für die Beschränkung grundgesetzlich garantierte Freiheiten darstellt.

„Wir haben in der der Stellungnahme vom heutigen Tag sämtliche Behauptungen widerlegen können und hoffen auf einen positiven Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, auch wenn dies angesichts der Entscheidung vom 12.04.2021 sehr schwierig erscheint“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein einer Stellungnahme.

Mit der 28-seitigen Antragsschrift und der 17-seitigen Stellungnahme auf die Antragserwiderung liegen nunmehr sämtliche Argumente gegen die Testpflicht auf dem Tisch. Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird zeitnah erwartet.

Die anonymisierte Stellungnahme von RA Bögelein vom 17.4.2021 steht hier zum Download bereit: Replik (anonymisiert)