Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wohl nicht vor Dienstag

Entgegen der Hoffnung vieler Eltern auf Klarheit und Rechtssicherheit wird eine Entscheidung zu dem Eilantrag nicht mehr vor Ende der Osterferien ergehen. Nach einem Telefonat mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird eine Entscheidung nicht vor Dienstag erwartet. Nach Aussage des Gerichtes sollte zunächst die konkrete Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgewartet werden.

Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder in der Schule getestet werden, müssen dieser Testung ausdrücklich widersprechen. Das Kultusministerium geht auf seiner Internetseite davon aus, dass eine Zustimmung zur Testung in der Schule nicht erforderlich ist, siehe https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html.

Dies entspricht ausdrücklich nicht unsere Rechtsansicht, da es sich bei der Testung um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Bei einem solchen Eingriff muss nach Ansicht der Rechtsanwälte die Zustimmung der Erziehungsberechtigeten vorliegen. Gleichwohl sollte jedenfalls ein ausdrücklicher Widerspruch der Eltern erfolgen, wenn eine Testung der Schüler nicht gewünscht wird. Wenn keine Widerspruchseklärung vorliegt, wird nach Aussage des Kultuministerums die Testung in der Schule erfolgen.

Eine Information in eigener Sache:
„Vielen herzlichen Dank für die vielen positiven, teilweise sehr emotionalen Rückmeldungen auf den Eilantrag und unsere Tätigkeit im Allgemeinen.“