Einen nicht alltäglichen, kuriosen Fall hatte das Langericht Bamberg zu entscheiden.

Eine VR- Bank verklagte den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen (vermeintlichen) Darlehensnehmer auf Rückzahlung aus einem angeblichen abgeschlossenen Darlehensvertrag. Das Landgericht Bamberg wies die Klage jedoch mit einer überzeugenden Begründung (Az. bekannt; Urteil bereits rechtskräftig) ab. Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Beklagte wurde von der Bank auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von € 30.000,00 zzgl. Darlehenszinsen in Anspruch genommen. Der beklagte Mandant hatte jedoch weder einen Darlehensvertrag abgeschlossen, noch die Summe tatsächlich ausbezahlt erhalten.

Wie sich in der Zeugeneinvernahme des Bankmitarbeiters herausstellte, hatte dieser den angeblichen Kunden der Bank noch nie gesehen, geschweige denn einen Vertrag mit diesem abgeschlossen. Die Unterschrift auf dem Darlehensvertrag stammte nach übereinstimmenden Aussagen und einer Schriftprobe nicht vom angeblichen Darlehensnehmer. Auch hatte der von Bögelein & Dr. Axmann vertrene Mandant kein Geld von der Bank erhalten. Trotzdem klagte die Bank auf Rückzahlung der € 30.000,00 nebst Zinsen, was das Gericht jedoch als unbegründet abwies. Die Bank konnte logischerweise nicht nachweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, bzw. Geld ausbezahlt wurde. Ursache für die Fehler waren offensichtlich Manipulationen des Bankmitarbeiters, der einen „künstlichen Darlehesvertrag“ aus dem Nichts erschuf.

„Die Vorgehensweise der Bank hat uns schon verwundert, da der gesamte Sachverhalt der Bank bereits vorgerichtlich bekannt war und in mehreren Gesprächen auch außerhalb der Gerichtsverhandlung immer wieder thematisiert wurde“, so Rechtsanwalt Bögelein nachdem erfolgreich abgeschlossenen Verfahren.