Das Landratsamt Forchheim hat mit einer Allgemeinverfügung vom 03.11.20 tatsächlich auf vermeintlich „stark frequentierten Flächen“ in der Innenstadt von Forchheim eine 24- stündige ununterbrochenen Maskenpflicht angeordnet, weil „aufgrund des Besucheraufkommens, der Infrastruktur, der Attraktivität, der baulichen Gegebenheiten und/oder der verkehrlichen Anbindung der Mindestabstand von 1,5 m nicht oder nur schwer einzuhalten ist.“

Der von Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretene Mandant und auch die Rechtsanwälte selbst konnten nicht ansatzweise nachvollziehen konnten, wie auf den in der Allgemeinverfügung genannten Flächen, Rathausplatz, Hauptstraße, Paradeplatz und Bahnhofsvorplatz gerade während des Lockdown derartiges „Gedränge“ herrschen kann, dass die Abstände nicht eingehalten werden können. Auf dieser Grundlage haben Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte am 12.11.20 einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht.

„Wir haben uns im Rahmen eines dagegen gerichteten EILANTRAGES AN DAS VERWALTUNGSGERICHT BAYREUTH (Az. B 7 S 20.1232) die Mühe gemacht am 10.11.20 um 13.10 Uhr, also zur „Primetime“ nach Schulschluss und während der Mittagspause ein paar Fotos von dem stark frequentierten Paradeplatz in Forchheim anzufertigen, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Vorgehensweise.“

Aufgrund des Eilantrages kam es am heutigen 17.11.20 um 13.00 zu einer Beweisaufnahme in Form eines Augenscheins-Termins vor Ort, bei dem die Richter des Verwaltungsgerichtes Bayreuth sich selbst ein Bild von der Situation in Forchheimer Innenstadt machten.

Sollte das Verwaltungsgericht der Rechtsansicht von Bögelein Dr. Axmann Rechtsanwälte folgen müsste das Landratsamt Forchheim aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht aufheben. Dann könnten alle Forchheimer wieder ohne Maske in der Innenstadt einkaufen gehen und sich aufhalten.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bayreuth wird nach Aussage des Gerichtes noch in dieser Woche erfolgen. Wir werden wieder berichten.