In einem aktuellen Beschluss des VG Regensburg vom 10.08.20 (Az. RO 14 E 20.1317) kritisiert das VG Regensburg auf Seite 13 den Rahmen-Hygieneplan des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales für Kitas als höchst bedenklich.
Die Kita in Regensburg verweigerte einem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenem zweijährigen Kind den Zutritt zur Kindertagesstätte, obwohl der Vater ein ärztliches Attest vorlegen konnte, wonach das Kind frei von sichtbaren, ansteckenden Krankheiten ist und ein Corona-Test nicht notwendig ist. In dem Attest wurde dem zweijährigen Mädchen sogar ausdrücklich bescheinigt, dass das Mädchen die Kita besuchen kann.
Gleichwohl verweigerte die Kita dem Mädchen mit Verweis auf den Hygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales den Zutritt. Das VG stellt diese Praxis mit dem Beschluss in aller Deutlichkeit in Frage:
„Nach dem Informationsschreiben des StMFAS wird dagegen die Einschätzung des Gesundheitszustandes eines Kindes durch die Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung- als durch medizinische Laien- höher bewertet, als die Einschätzung eines Arztes, was aus Sicht des Gerichtes höchst bedenklich erscheint.“
„Wir sind erfreut, dass das VG Regensburg die völlig lebensfremde Vorgehensweise der Bayerischen Staatsregierung in aller Deutlichkeit scharf kritisiert hat. Wir hoffen auf eine Signalwirkung für alle Betreuungseinrichtigungen und vor allem auch die Eltern, die sich in diesem Punkt von der Politik im Stich gelassen fühlen“, erläutert RA Bögelein in einer Stellungnahme.