Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat dem Eilantrag von Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte gegen die Maskenpflicht auf vermeintlich stark frequentierten Plätzen überwiegend entsprochen. Die Maskenpflicht wurde für wesentliche Teile der Forchheimer Innenstadt mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18.11.20 die vom Landratsamt mit der Allgemeinverfügung vom 03.11.20 angeordnete Maskenpflicht auf dem Paradeplatz und Rathausplatz vollständig aufgehoben. In der Hauptstraße und am Bahnhofsplatz wurde die Maskenpflicht an Sonn- und Feiertagen (für den Bahnhofplatz zusätzlich auch Samstag) ebenfalls vollständig (im Verhältnis zu den Antragsstellern) aufgehoben und gilt nur noch nur noch werktags zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr.

In dem Beschluss wird festgestellt, dass die Allgemeinverfügung im Hinblick auf die zeitlich unbegrenzte Einordnung des Paradeplatzes als stark frequentierte öffentlichen Platz in besonderer Weise unverhältnismäßig ist. Der Paradeplatz erfüllt auch zu Stoßzeiten nicht das Kriterium der starken Frequentierung. In den Beschlussgründen wird auch ausdrücklich darauf abgestellt, dass auch im Oktober vor dem sogenannten „Lockdown- light“ das Ordnungsamt der Stadt Forchheim als hiermit vornehmlich befasste Stelle keinen einzigen stark frequentierten Platz benennen konnte, auf dem eine Maskenpflicht oder ein Alkoholverbot hätte gelten sollen. Auch die Einschätzung der Stadt Forchheim wurde durch den Beschluss ganz überwiegend bestätigt.

„Forchheim darf wieder aufatmen. Wir freuen uns, dass wir ein Stückchen Normalität in die Forchheimer Innenstadt zurückbringen konnten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist ausführlich begründet und wurde insbesondere von den zuständigen Richtern der Kammer akribisch, unter anderem mit der Durchführung eines Ortstermines zur Beweisaufnahme vorbereitet. Jetzt liegt es am Landratsamt, die Allgemeinverfügung und die Beschilderung in den betroffenen Bereichen dem Beschluss anzupassen“, erläutert RA Bögelein den sehr erfreulichen Beschluss des VG Bayreuth.