Ein von Bögelein & Dr. Axmann vertretener Darlehensnehmer hatte nach erklärtem Widerruf des Darlehensvertrages sehr schnell Grund zur Freude. Der Darlehensnehmer beauftragte Bögelein & Dr. Axmann mit der Prüfung  der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrungen von eines bereits vollständig getilgten Darlehensvertrages und der Durchführung des Widerrufs. Bereits nach dem umfangreich begründeten Widerrufsschreiben der Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann zahlte das dem Genossenschaftsverband angehörige Kreditinstitut die berechneten Zinsen auf sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen des Mandanten in Höhe von mehr als 27.000 € an diesen zurück. Das Kreditinstitut legte bei der Berechnung des Rückzahlungsbetrages den Basiszinssatz zzgl. 5%- Punkten zu Grunde.  Bemerkenswert an der Fallgestaltung war, dass der Darlehensvertrag bereits einen längeren Zeitraum vollständig zurückgeführt war.

Rechtsanwalt Bögelein zeigte sich wie der Mandant erfreut über die schnelle und unkomplizierte Erledigung der geltend gemachten Rückzahlungsansprüche durch das Kreditinstitut: „Wir beobachten eine zunehmende Einigungsbereitschaft auf Seiten der Banken im Falle von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, auch wenn es nicht immer so schnell geht wie in diesem Fall.“

Betroffene Darlehensnehmer können die Widerrufsbelehrungen zu günstigen Konditionen prüfen lassen und bei der Durchsetzung des Widerspruches von der Erfahrung und Expertise von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte profitieren.