Nach aktuellen Presseveröffentlichungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Geschäftsräumlichkeiten der Windreich AG, einem Projektentwickler für den Aufbau von Offshore-Windparks, durchsucht. Die Kurse beider Anleihen der Windreich AG brechen weiter ein.

Rund 35 Beamte des Landeskriminalamts sollen gemäß Presseveröffentlichungen am Dienstag, 05.03.2013, neben vier Privatwohnungen auch die Hauptverwaltung des in Wolfschlugen (Kreis Esslingen, Baden-Württemberg) ansässigen Unternehmens durchsucht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich dabei gegen fünf aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft richten. Hierzu soll auch der frühere Vorstand Walter Döhring, der ehemalige Baden-Württembergische Wirtschaftsminister, gehören. Döring selbst wies auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) jegliche Schuld von sich. Gründer und amtierender Vorstandsvorsitzender (sowie alleiniger Aktionär) der Windreich AG ist Willi Balz.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart soll auf Anfrage mitgeteilt haben, dass die Ermittler prüfen würden, ob in den Jahresabschlüssen der Windreich AG Vermögenspositionen durch Überbewertung geschönt worden wären. Danach bestehe der Verdacht, dass in den Jahren 2010 und 2011 Forderungen und Umsätze ohne tatsächlich dahinter stehende effektive Geschäfte in Millionenhöhe ausgewiesen wurden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen dabei Forderungen in die Bilanz aufgenommen worden sein, bei welchen mit einer Tilgung nicht mehr ernsthaft zu rechnen gewesen wäre.

Die Windreich AG hat zwei Anleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von
EUR 125 Mio. aufgelegt, welche von zahlreichen Anlegern bezeichnet wurden. Bei diesen in dem Mittelstandssegment Bond-M der Stuttgarter Börse begebenen Anleihen handelt es sich zum einen um eine Anleihe mit Laufzeit bis 2015 (WKN: A1CRMQ,
ISIN: DE000A1CRMQ7) sowie um eine bis 2016 laufende Anleihe (WKN: A1H3V3,
ISIN: DE000A1H3V38). Während die Kurse der beiden Anleihen bereits seit ungefähr Mitte 2011 stets an Wert verloren haben, brachen sie nach dem Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abermals ein und notieren nunmehr bei gerade einmal knapp 20 % (Anleihe mit Laufzeit bis 2016) bzw. 24 % (Anleihe mit Laufzeit bis 2015) und weisen somit einen enormen Verlust seit ihrer Emission auf. Am Montag dieser Woche wurden der Handel mit diesen beiden Anleihen der Windreich AG an der Stuttgarter Börse sogar vorübergehend ausgesetzt.

Sollten sich die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhärten und die Ermittlungen ergeben, dass sich die derzeitigen Vorwürfe hinsichtlich der Bilanzmanipulation, des Kapitalanlagebetrugs, der Marktpreismanipulation und des Kreditbetrugs bewahrheiten, dann könnten den Inhabern der beiden Windreich-Anleihen Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und/oder gegen die hierfür verantwortlichen, amtierenden oder ehemaligen Vorstände der Gesellschaft zustehen.

Inhaber der beiden Windreich-Anleihen sollten die derzeitige Entwicklung genau verfolgen und können sich hinsichtlich der ihnen etwaig zustehenden Schadensersatzansprüche durch einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Gerne steht ihnen hierfür in der in der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte (Forchheim und Hamburg) Herr Rechtsanwalt Spruth zur Verfügung.