Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit nichtselbstständigen Arbeitsverhältnissen. Inhaltlich wird unterschieden zwischen dem sog. Individualarbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und dem Kollektivarbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften u. a.) auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite). Unsere anwaltliche Tätigkeit beginnt hier bereits bei der Beratung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, sowohl für Arbeitsgeber- als auch für Arbeitnehmerseite.

Aber nicht nur die rechtliche Begründung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses sollte ordnungsgemäß geregelt werden, sondern auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bedarf ausführlicher Überprüfung. Dies gilt für die unterschiedlichen Arten von Kündigungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer genauso wie für die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen, etwa durch Aufhebungsverträge. In diesem Zusammenhang vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchführung von Kündigungsschutzklagen und der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen (u. a. Arbeitszeugnis, Abfindung etc.).

Sollten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme auftauchen (u. a. Lohnkürzungen, Arbeitsunfähigkeit, Abmahnung etc.) möchten wir auch insoweit behilflich sein, mit unserer umfassenden praktischen Erfahrung für Sie in allen arbeitsrechtlichen Streitfragen schnelle und zufriedenstellende Lösungen zu finden.