Anlegerschutz

Wenn Sie vermuten, Opfer einer Fehlberatung oder eines Anlagebetruges geworden zu sein, sollten Sie kein Zeit verlieren. Verjährungsfristen laufen ggf. schon dann, wenn Sie den Verdacht haben, dass „etwas nicht stimmt“….

Was wir für Sie tun: Wir unterziehen ihre Anfrage einer schnellen Vorprüfung und gleichen unsere umfangreiche Datensammlung mit ihrem Anliegen ab. Sollten sich dabei Haftungsansätze ergeben, werden wir den Sachverhalt nach ihrem Auftrag intensiv prüfen und Schritte zur Sicherung ihrer Rechte unternehmen. Unsere Tätigkeit bleibt bis zu einer ersten Vorprüfung in den allermeisten Fällen kostenfrei.

Nach Mandatierung werden wir sowohl die Beratungssituation, als ggf. auch die der Beratung zugrunde liegenden Emissionsprospekte auf Herz und Nieren prüfen.  Sollten sich hieraus Beratungsfehler oder Verletzung von Aufklärungspflichten ergeben, werden wir für Sie tätig werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Hierzu nehmen wir Ihre Interessen ggf. auch in Gesellschafterversammlungen und Gläubigerversammlungen wahr, um auf diese Weise ggf. frühzeitig und präventiv weiteren Kapitalverlust zu minimieren.

Wir konnten in diesem Bereich schon einige gewichtige Fälle für unsere Mandanten entscheiden, darunter auch eine bahnbrechende, viel beachtete Entscheidung im Bereich der Konkretisierung von Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern. Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten zudem den Kläger in einem der größten Zivilprozesse einer Privatperson in Deutschland mit einem Gesamtschaden von € 152 Millionen, einem sog. Mistrade-Verfahren.

Das renommierte Wirtschaftsmagazin CAPITAL empfiehlt Rechtsanwalt Bögelein als Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Region Nürnberg.