Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Personen. Dies sind der Auftraggeber, also diejenige Person, die ein Bauwerk oder aber einzelne Handwerksleistungen in Auftrag gibt sowie der oder die jeweiligen Auftragnehmer, also diejenigen Personen, die das Bauwerk/die einzelnen Handwerksleistungen planen und ausführen (wie z. B. ArchitektenIngenieureBauunternehmen und Handwerker).

Daneben umfasst das private Baurecht auch das private Nachbarrecht, also die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Nachbarn.

Die gesetzlichen Regelungen für das private Baurecht sind im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt. Daneben existieren aber auch Sondervorschriften, wie etwa die VOB und die HOAI, welche durch vertragliche Vereinbarung bzw. kraft Gesetzes ebenfalls die Rechtsbeziehungen der Baubeteiligten regeln können.

Als häufige Probleme stellen sich etwa Mängel am Bauwerk, Verweigerung der Abnahme der Leistungen, überhöhte Werklohnforderungen bzw. unberechtigte Werklohnkürzungen dar, die immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmen/Handwerker führen. Vorgenannte Aufzählung umfasst allerdings nur einen Teil der immer wieder auftauchenden bautypischen Problemstellungen.

Mit unserer umfassenden praktischen Erfahrung, den rechtlichen aber auch technischen Kenntnissen möchten wir Ihnen behilflich sein, in allen baurechtlichen Streitfragen schnelle und zufriedenstellende Lösungen zu finden.