Medizinrecht – Arzthaftung

Wir betreuen Ärzte, Ärztegesellschaften und Unternehmen bei der Gründung und Gestaltung von Kooperationen und Niederlassungen oder medizinischen Versorgungszentren. Zu unserem Mandantenstamm zählen mehrere sehr erfolgreiche, zum Teil weltweit tätige Medizintechnik-Unternehmen, Ärzte und Ärztegesellschaften und Kliniken.

Aufgrund unserer engen Kooperation mit der Illuminas Steuerberatungsgesellschaft verfügen wir zudem über die nötige steuerliche und wirtschaftliche Expertise für die wirtschaftliche Bewertung bei Praxisübernahmen und -veräußerungen. Selbstverständlich erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf auf das Arzthaftungsrecht nach fehlgeschlagenen Behandlungen, Operationen und Fehldiagnosen. Wir können für die Beratung in Arzthaftungsfällen auf die Expertise und das Fachwissen von Fachärzten zurückgreifen, was elementare Voraussetzung zur erfolgreichen Vertretung ist.