LG Bamberg verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz wegen Empfehlung des 4. RWB Global Market

Das Landgericht Bamberg hat den Zusicherungen einer größtmöglichen Anlagesicherheit der RWB-Fonds inzident eine deutliche Absage erteilt. Das Urteil geht ausdrücklich von einem bestehenden Totalverlustrisiko aus, was mit einer größtmöglichen Anlagesicherheit u.E. nicht in Einklang zu bringen ist.

Mit bemerkenswerter Klarheit stellt das Landgericht Bamberg fest, dass für das Anlageziel Altersvorsorge die Empfehlung eines Dachfonds, der in weltweit agierende Zielfonds investiert, nicht geeignet ist. Dies soll nach Ansicht des Landgerichtes Bamberg jedenfalls dann ohne Einschränkungen gelten, wenn die Anlagesumme den überwiegenden Teil der Altersvorsorge darstellt.

In der Konsequenz verurteilte das Landgericht Bamberg den Anlageberater wegen der Empfehlung des 4. RWB Global Market Fonds zur Gestaltung der Altersvorsorge zum Schadensersatz in Höhe von 68.787,09 € (nicht rechtskräftig; Az. bekannt) Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der Beteiligung an den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger.

Das Urteil enthält weitere bemerkenswerte Feststellungen und Rückschlüsse. So geht das Landgericht Bamberg exemplarisch davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers auch mit einem völlig anderen Anlageprospekt der gleichen Anlagegesellschaft erfolgen kann. Dies soll aber an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden.

Im Ergebnis zeigt sich Rechtsanwalt Bögelein erfreut darüber, dass das Landgericht Bamberg in dem Urteil davon ausgeht, dass auch bei der Dachfondsanlage schon grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht. Die Aussagen der RWB zur Sicherheit der Dachfonds (0% Totalverlustrisiko) sind damit als fehlerhaft anzusehen.