Das Landgericht München (Az. 29 O 14367/08) hat die European Securities Invest SECI GmbH erneut zur Zahlung von Schadensersatz an den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger verurteilt. Wie bereits das AG München (siehe Pressemeldung vom 09.02.09) hat auch das Landgericht München einen weiteren Anleger vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht verurteilte die SECI GmbH wegen Verletzung ihrer Vertragspflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Garantievertrag und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Die beklagte SECI GmbH garantierte jedem Anleger, der an dem staatlich geförderten (!) Sparplan für DBVI Aktien teilnahm, dass er mit Erwerb von Aktien der DBVI keinen Verlust erleidet. Wenn der Aktienkurs der DBVI Aktien nach Ablauf des Sparplanes unter dem Einstandspreis des Spares fiel, wollte die SECI GmbH den Verlust erstatten.

Nachdem die DBVI Aktie seit dem Jahre 2006 von € 8,00 auf € 0,05 gesunken ist, hätte die Beklagte SECI ausreichend Vorsorge treffen müssen, um die Forderungen der Anleger zu befriedigen. Dies tat Sie aber nach eigenen Angaben nicht, was das Gericht als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ansah.

Die SECI wurde demnach vollumfänglich verurteilt. Es ist zu begrüßen, dass die Instanzgerichte den Klagen der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger schnell und ohne Beweisaufnahme stattgeben, problematisch wird allerdings die Vollstreckung des Urteil, da die Überschuldung der SECI droht.

„Einen unglaublichen Vorgang“ sieht Rechtsanwalt Bögelein jedoch darin, dass „eine derartige, windige und von Anfang an zum Scheitern verurteilte Konstruktion vom Staat auch noch gefördert wurde. Das Anlageprodukt konnte mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden, was eine Gewähr für besondere Sicherheit darstellt. Es bleibt zu hoffen, dass die BaFin Ihre Verantwortung gegenüber den Anlegern zukünftig tatsächlich nachkommt. So etwas darf sich nicht wiederholen!“