Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 28.03.2013 (Aktenzeichen bekannt, nicht rechtskräftig) einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Deutschen-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 02 GbR Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen von EUR 7.215,84 zugesprochen.

Das Gericht folgte damit der Rechtsauffassung von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sah die persönliche Haftung des geschäftsführenden Gründungsgesellschafters wegen eines geltend gemachten Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) als erwiesen an.

Vorangegangen war ein von Bögelein & Dr. Axmann initiiertes Aufsichtsverfahren der BaFin, bei welchem festgestellt wurde, dass die Deutsche- Wohneigentums- Gesellschaften aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung in bestimmten Fällen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des KWG betreiben, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis vorweisen zu können (siehe auch unsere Pressemitteilung vom 12.09.2012).

„Aufgrund des vorgenannten Urteils bestehen nunmehr für die Anleger der Deutschen-Wohneigentums-Gesellschaften (DWG) sehr gute Chancen, ihre geleisteten Einlagen vollständig zurückzuerlangen.“ erläutert Rechtsanwalt Walter, der für diesbezügliche Anfragen am Standort Forchheim gerne zur Verfügung steht.

Derzeit stehen Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte mit den Fonds bzw. den Gesellschaftern in Verhandlung, um auch für die weiteren Anleger eine umfassende ggfs. außergerichtliche Einigung zu erzielen.