Nach unseren Informationen soll die vom Amtsgericht Konstanz bestellte vorläufige Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Hanhörster, bereits erste Anleger der Euro-Suisse-Plus AG angeschrieben und zur Mitteilung der ihnen gegenüber der Gesellschaft zustehenden Forderungen bis zum 15.08.2013 gebeten.

Bei der von den Anlegern bzw. Gläubigern der Gesellschaft erbetenen Information über deren Forderungshöhe handelt es sich noch nicht um eine „offizielle“ Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Eine solche Anmeldung ist ohnehin erst dann möglich, wenn in diesem Fall tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, was derzeit noch nicht bekannt ist.

Sollte genügend Masse vorhanden sein und das Verfahren eröffnet werden, dann sollten geschädigte Anleger auf jeden Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle entweder selbst oder durch einen spezialisierten Rechtsanwalt anmelden.

Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte prüfen aufgrund der unsicheren Aussichten im Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der Euro-Suisse Plus AG, ggf. im Rahmen einer Interessensgemeinschaft. Hierzu steht den Euro-Suisse-Geschädigten Herr Rechtsanwalt Spruth in einem ersten Telefonat unverbindlich und kostenlos zur Verfügung.