Eine Gläubigerin der Euro-Suisse-Plus AG hat vor wenigen Tagen beim Amtsgericht Konstanz den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand Jürgen Bohnenberger, gestellt (Az.: 40 IN 203/13). Eine vorläufige Insolvenzverwalterin wurde bereits bestellt.

Bei der Euro-Suisse-Plus AG handelt es sich um eine Gesellschaft, welche ab 2002 bei (Klein-)Anlegern sog. Genussrechtskapital eingeworben hat. Nach den Zielvorgaben der Gesellschaft sollten dabei Gewinne in Höhe von ca. 8 % – 12 % pro Jahr erwirtschaftet werden. Neben einer jährlichen Grundverzinsung in Höhe von 6,5 % sollten die Anleger zusätzlich eine Gewinnbeteiligung bis zu 6 % jährlich erhalten. „Offizieller“ Vorstand der Euro-Suisse-Plus AG war bis 2009 Rolf Weber. Diesem folgte im Vorstandsamt ab 2009 der bereits zuvor die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich beeinflussende Jürgen Bohnenberger. Alleinige Aktionärin der Euro-Suisse-Plus AG war die in Will/Schweiz ansässige Euro-Immo-Suisse AG.

Die Gesellschaft warb insbesondere über externe Finanzberater mit der angeblichen Sicherheit dieser Genussrechte. Das Anlegerkapital sollte nach den Angaben des Verkaufsprospekts insbesondere in Immobilien investiert werden. Dabei sollte auch von Subventionen der EU profitiert werden. Insgesamt sah der Verkaufsprospekt die Auflegung von Genussrechtskapital in Höhe von € 20 Mio. vor (WKN:7 16236). Nach hiesigen Informationen wurde dieser Gesamtbetrag an Genussrechtskapital bei weitem nicht bei Privatanlegern eingeworben.

Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere geschädigte Genussrechts-Inhaber der Euro-Suisse-Plus AG. Schadensersatzansprüche kommen gegenüber mehreren verantwortlichen Personen in Betracht. Geschädigte Anleger der Euro-Suisse-Plus AG und der Euro-Plus1 GmbH & Co. KG können sich hinsichtlich einer etwaigen Vertretung an Bögelein Dr. Axmann Rechtsanwälte wenden. Als Ansprechpartner steht ihnen Herr Rechtsanwalt Spruth gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus können geschädigte Anleger im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, worüber in den kommenden Wochen/Monaten entschieden werden dürfte, die ihnen gegenüber der Gesellschaft zustehenden Forderungen durch Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte zur Insolvenztabelle anmelden lassen.