Ein weiterer Teil des deutschen Finanzsystems steht vor dem Aus. Die tägliche Handelbarkeit, d.h. Anteilsrücknahme von Immobilienfonds wird stark eingeschränkt. Immobilienfondsanleger können ihren Anteil nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen verkaufen.

Zukünftig können Anleger nach dem Gesetzentwurf vom 22.09.10 Anteile von offenen Immobilienfonds nur im Wert von 5.000,- € monatlich (!) zurückgeben. Bei mittleren Investionssumme kann sich Rückzahlungsdauer daher über Monate bzw. Jahre hinziehen. Darüber hinausgehende Anlagebeträge werden bei Neuinvestitionen auch für Privatanleger einer 24-monatigen Mindesthaltefrist und weiteren Auszahlungsstaffelungen unterworfen. Danach müssen Abschläge von bis zu 10% auf den Anteilswert hingenommen werden, wenn vor einer Haltedauer von 4 Jahren verkauft wird.

Insbesondere bei Nichteinhaltung der Rückgabefristen drohen daher enorme Abschläge, die die Renditeaussichten von Immobilienfonds wohl grundsätzlich in Frage stellen. „Die Bezeichnung des Gesetzes als „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“  kann daher nur als Witz und/oder Mogelpackung verstanden werden. Faktisch sind die geplanten Neuerungen als Abschaffung von jederzeit handelbaren Immobilienfonds zu verstehen. Anleger sollten sich daher noch vor Inkrafttreten des Gesetzes von Ihren Beständen an Immobilienfonds trennen, um nicht Nachteile zu erleiden“, so Rechtsanwalt Bögelein in einer ersten Stellungnahme.

Für konkrete weitere Informationen und eine Überprüfung des bestehenden Portfolios stehen neben anderen Experten die Rechtsanwälte Bögelein & Dr. Axmann zur Verfügung.