Das OLG München hat sowohl die Forum Immobilien und Finanzanlagen GmbH und auch FW Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz in Höhe von 18.957,00 € verurteilt. Der von Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger war in I. Instanz noch unterlegen. Das OLG München hat jedoch mit einer richtungsweisenden Entscheidung das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Auch das Landgericht ging zwar in der erstinstanzlichen Entscheidung davon aus, dass der Vermittler mit der Darlegung und Durchdringung von Details der streitgegenständlichen Anlage „völlig überfordert“ war, wies die Klage zur Überraschung sämtlicher Beteiligter aber ab.
Dies korrigierte nunmehr das OLG mit der vorliegenden Entscheidung (Az: bekannt, noch nicht rechtskräftig). Richtungsweisend hat sich das OLG München in der vorliegenden Entscheidung zudem zum Vorliegen der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und damit dem Eintritt der Verjährung geäußert.
Nach den Urteilsgründen ist eine Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände zur Verjährung nicht anzunehmen, wenn dem Kläger von der Anlagegesellschaft lediglich jährliche Verlustzuweisungen übermittelt wurden. Für eine Kenntnis reicht es nach dem Urteil auch nicht aus, dass der Kläger bereits mehrere Jahre zuvor eine andere Beteiligung der Forum Fonds gezeichnet hatte und ein Bankangestellter vor der 2. Zeichnung dem Kläger mitgeteilt habe, dass bei dem Fonds „etwas nicht ganz richtig“ laufe.
„Das OLG München hat damit in der richtungsweisenden Entscheidung klargestellt, dass die bloße Übersendung von Verlustzuweisungen nicht zu einer Kenntnis gem. § 199 Abs. 1 BGB führt. Dies gilt auch dann, wenn der Kläger vorher gleichartige Anlagen gezeichnet hatte“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.