Erneut konnte sich ein durch Bögelein & Dr. Axmann –Rechtsanwälte- vertretener Anleger erfolgreich von seiner Beteiligung an der Forum Fonds II GbR lösen und erhielt sämtliche Einzahlungen in den Fonds zurückerstattet. Die beklagte Forum Immobilien+  Finanzanlagen GmbH nahm die Berufung vor dem Oberlandesgericht München (Az. bekannt) gegen das erstinstanzliche, obsiegende Urteil des Anlegers zurück.

Das Oberlandesgericht München hatte zuvor einen eindeutigen Hinweisbeschluss erlassen, dass die Berufung gegen das von Bögelein & Dr. Axmann erstrittene Urteil keine Erfolgsaussichten hat. Das Oberlandesgericht verwies in dem Hinweisbeschluss insbesondere darauf, dass eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragschluss vorliegt und die Forum Immobilien+  Finanzanlagen GmbH sich die Pflichtverletzungen des Vermittlers zurechnen lassen muss.

Das erstinstanzliche Urteil, welches eine Haftung der  Forum Immobilien- und Finanzanlagen GmbH als Initiatorin angenommen hatte, ist weder in Bezug auf den Anspruchsgrund, noch im Hinblick auf die Anspruchshöhe anzuzweifeln. Insbesondere nahm das Oberlandesgericht München auch an, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind.

Aufgrund der Rücknahme der Berufung hatte das Oberlandesgericht München nicht über die weiteren vorgetragenen Prospektfehler erheblichen Umfangs zu entscheiden. Dem klagenden Anleger wurde die Schadensersatzsumme bereits ausbezahlt.

„Damit konnten wir erneut einem Anleger bei der effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen“, teilt RA Bögelein mit.