Die atypischen Beteiligungen an der Frankonia AG wurden im Rahmen fehlerhafter Anlageberatung und unterlassener Aufklärungspflichten an die bis dahin ahnungslosen Anleger vermittelt. Nach kurzer Zeit stellten sich die Versprechung der Vermittler jedoch als falsch heraus. Die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einer bedrohlichen Schieflage und die einbezahlten Gelder drohen komplett verlustig zu gehen. Die Rechtsanwälte konnten in mehreren Verfahren vor dem Landgericht in Würzburg die Rückabwicklung der atypischen Beteiligungen gegen Zahlung von mehr als 55% der eingezahlten Beiträge erzielen, was aufgrund der schwierigen Beweislage als hervorragendes Ergebnis zu beurteilen ist. Die Verfahren konnten mit Zahlungen der Frankonia zwischen € 15.500,- und mehr als € 26.000 ,- an die Anleger abgeschlossen werden. „Unsere Mandanten haben die Schadensbeträge mittlerweile ausbezahlt bekommen. Damit konnten wir unseren eigenen Kanzleiprinzipien einer erfolgreichen und schnellen Konfliktbewältigung einmal mehr gerecht werden.“