Das Amtsgericht München hat die SECI GmbH (Rechtsnachfolgerin der C&H Vermögensplan GmbH ) zur Zahlung von Schadensersatz an einen von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anleger verurteilt (nicht rechtskräftig).
Dem Urteil lag der folgenen Sachverhalt zu Grunde: Die SECI GmbH sicherte jedem Sparer der DVBI AG vertraglich zu, dass die Anlage in Aktien der Deutschen Beamtenvorsorge Holding AG am Ende der Laufzeit von 12 Jahren zu keinem Verlust führt und auftretende Verluste ausgeglichen werden.

Nunmehr stellte sich heraus, dass die SECI GmbH noch nicht einmal entsprechende Rückstellung gebildet hat. Es ist daher wahrscheinlich, dass die SECI ihre Verpflichtungen aus dem Garantieversprechen am Ende der Laufzeit nicht erfüllen wird, da die im Rahmen eines VWL –Vertrages erworbenen Aktien der DVBI AG nur noch einen Restwert von 0,05 € pro Stück haben.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die SECI GmbH nicht nur eine Pflichtverletzung aus dem Garantievertrag begangen, sondern den Anleger sogar vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.

Der Anleger muss nun keine weiteren Beiträge mehr in den Sparvertrag einzahlen und bekommt darüber hinaus noch die einbezahlten Beiträge zu 100% ersetzt.

„Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation der SECI sollten Geschädigte die Zahlungen sofort einstellen und entsprechende gerichtliche Schritte einleiten. Den Letzten beißen die Hunde“, erläutert Rechtsanwalt Carsten Grau, der das Verfahren für Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte erfolgreich führte.“