Es gibt Hoffnung für die betroffenen Anleger der Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München gegen die Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaft (DWG) 02 GbR (siehe unsere Pressemitteilung vom 22.12.2013) bestehen nach Einschätzung von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte nicht nur für deren Anleger und die der Schwesterfonds Deutsche-Wohneigentums-Gesellschaften (DWG) 01 und 03 GbR, sondern auch für die Anleger der Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR hervorragende Chancen auf Schadensersatz im Wege der Rückabwicklung ihrer Beteiligung.

„Da die Konzeption aller Fonds weitestgehend identisch ist, dürfte die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München insbesondere hinsichtlich des geltend gemachten Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) übertragbar sein.“ erläutern die Rechtsanwälte Bögelein und Walter in einer Stellungnahme.

Vorangegangen war ein von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte initiiertes Aufsichtsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei welchem festgestellt wurde, dass alle Fonds aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung in bestimmten Fällen ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) betreiben, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis vorweisen zu können (siehe unsere Pressemitteilung vom 12.09.2012).

Für geschädigte Anleger der Deutschen-Wohneigentums-Gesellschaften (DWG) 01 bis 03 GbR sowie der Hermann Bader – Dr. Roland Mühlbauer Altenpflegeheim Frankenhöhe (HDAF) GbR, welche die rechtlichen Möglichkeiten in ihrem konkreten Einzelfall prüfen lassen möchten, stehen die Rechtsanwälte Bögelein und Walter gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.