Jetzt ist es amtlich: Der Vorstand der Hess AG hat am 13.02.2013 mangels einer positiven Fortführungsprognose beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt. Entsprechendes gilt für die 100%ige Tochtergesellschaft „Hess Lichttechnik GmbH“.

 

Auch wenn der Vorstand der Hess AG gemäß seiner Ad-hoc-Meldung vom 13.02.2013 planen soll, den operativen Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu sanieren, dürfte sich das Engagement der jetzigen Aktionäre der Gesellschaft als Totalverlust herausstellen. Umso mehr kommen für die geschädigten Aktionären die Gesellschaft (und insbesondere etwaig dahinter stehende Versicherungen) sowie deren ehemalige Vorstände, welche über die desaströse Finanzlage der Gesellschaft nicht aufgeklärt haben, als Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche in Betracht. Weitere Anspruchsgegner sind denkbar.

Geschädigte Aktionäre können ihre rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten von der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte prüfen und sich im geeigneten Fall von ihr vertreten lassen. Für weitere Auskünfte steht den Aktionären Herr Rechtsanwalt Spruth zur Verfügung.