Die Multi-Invest Sachwerte GmbH und die Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH, beide aus Frankfurt am Main, haben in mehreren bekannt gewordenen Fällen an ihre zahlungsunwilligen Kunden in den vergangenen Monaten sog. „Ratenzahlungsvereinbarungen“ bzw. „Anerkenntnisse“ verschickt, mit welchen diese Gesellschaften die Unterschrift ihrer Kunden auf einem schriftlichen Anerkenntnis über die von der Multi-Invest geltend gemachten Zahlungsansprüche (für die Einrichtungsgebühren bzw. Abschlusskosten) einholen möchten.
Es gibt zahlreiche gute Gründe dafür, derartige Anerkenntnisse mit den Multi-Invest-Gesellschaften nicht zu unterschreiben. „In allen unserer Kanzlei in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt gewordenen Fällen, in welchen Anleger direkt bei der Multi-Invest oder über diese bei der SutorBank einen Edelmetallsparplan oder Investmentsparplan abgeschlossen haben, lagen jeweils mehrere Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen vor“, so Rechtsanwalt Spruth, welcher die Multi-Invest-Fälle betreut. In keinem dieser Fälle stehen den Multi-Invest-Gesellschaften gegenüber dem Kunden Ansprüche auf Zahlung der Einrichtungsgebühr bzw. Abschlusskosten zu. Demgegenüber können die jeweiligen Anleger die von ihnen bereits an die Multi-Invest geleisteten Zahlungen zurückverlangen.
Eine neuere Entwicklung bei dem rechtlichen Vorgehen der Multi-Invest gegenüber ihren Kunden ergibt sich derzeit nach Erkenntnissen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte in der Form, dass die Multi-Invest, dabei teilweise durch ihren Frankfurter Rechtsanwalt B. vertreten, von sich aus einzelnen Kunden nunmehr plötzlich eine Halbierung der zuvor geltend gemachten Zahlungsansprüche anbietet, d.h. dass diese Kunden nunmehr nur noch die Hälfte der von ihnen zuvor verlangten Zahlungen zu leisten haben. Ganz offensichtlich sind sich die Multi-Invest-Gesellschaften der Unbegründetheit ihrer behaupteten Zahlungsansprüche selber bewusst, weil sie anderenfalls-zum Teil sogar ohne vorherige Gegenwehr des Kunden – nicht freiwillig auf 50 % der ihnen angeblich zustehenden Ansprüche verzichten würden.
Da der Multi-Invest nach Ansicht von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte in keinem der bislang bekannt gewordenen Fälle überhaupt ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Sparern zusteht, gibt es keinen Grund, in diesen Fällen auch „nur“ die Hälfte der angeblichen Forderungen zu begleichen. Auch in diesen Fällen lohnt es sich regelmäßig finanziell, sich anwaltlich vertreten gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen. In den allermeisten Fällen liegen die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt immer noch deutlich unter den von der Multi-Invest geltend gemachten Forderungen. Betroffene Multi-Invest-Kunden sollten sich daher auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, bevor sie irgendwelche Zahlungen an die Multi-Invest tätigen oder irgendwelche Vergleichsvorschläge der Gegenseite annehmen oder sogar ein schriftliches Anerkenntnis über die geltend gemachten Forderungen abgeben. Für ihre erste Anfrage steht betroffenen Sparern Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte telefonisch (040 / 271 66 891) oder per Mail (nord@boegelein-axmann.com) zur Verfügung.