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Das Urteil des LG Bayreuth wurde durch Rüchnahme der Berufung am 27.07.11 vor dem OLG Bamberg rechtskräftig. Die Nobella AG muss der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anlegerin endgültig das einbezahlte Kapital vollumfänglich ersetzen.
Meldung vom 12.04.11:
Das Landgericht Bayreuth verurteilt die Nobella AG mit Urteil vom 15.02.2011 (nicht rechtskräftig; Aktenzeichen bekannt), der von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die vollständige Beteiligungsssumme wegen fehlerhafter Anlageberatung zu ersetzen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Vermittler und gleichzeitig Mitarbeiter der beklagten Nobella AG im Rahmen eines strukturierten Vermittlungsgespräches nicht über die Risiken der Genussrechtsbeteiligung aufgeklärt haben.
Die Vermittler traten an die Klägerin heran und boten dieser eine kostenlose Prüfung Ihrer Vermögens- und Versicherungsunterlagen zu erstellen. Im Rahmen dieser Überprüfung kam es zur Zeichnung der Genussrechtsbeteiligungen, ohne dass die Mitarbeiter der Beklagten die Klägerin mündlich oder durch rechtzeitige Übergabe von Emissionsprospekten über die wesentlichen Risiken der Beteiligung informierten.Wenigstens das Risiko des Totalverlustes des Anlagekapitals wurde seitens der Nobella AG verharmlost.
Das Landgericht verurteilte die Nobella AG in der Konsequenz zur Rückzahlung der gesamten Beteiligungssumme in Höhe von € 6.000,- unter Berücksichtigung der bereits geflossenen Ausschüttungen.
„Inhaber von Genussrechtsbeteiligungen sollten ggf. bestehende Schadensersatzansprüche von einem auf Kapitalanlagerrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, da wir zudem davon ausgehen, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft ist“, so Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.