Das OLG Karlsruhe hat in vier (!) Berufungsverfahren (Az. jeweils bekannt; noch nicht rechtskräftig) die Göhringer Finanservice mit einer überzeugenden Urteilsbegründung zur vollumfänglichen Rückzahlung der einbezahlten Anlagesumme verurteilt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde jeweils nicht zugelassen.

Die von

Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger können sich nun berechtigte Hoffnungen machen, dass die vorläufig vollstreckten Urteile in Rechtskraft erwachsen und die Einlagesumme endgültig zurückfließt.

„Grundsätzlich könnte der Eintritt der Rechtskraft unter bestimmten Voraussetzungen noch durch die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde verzögert werden, welche aber nur mit sehr geringen Erfolgsaussichten belegt ist.

Wir gehen davon aus, dass die Göhringer Finanservice im Interesse der Anleger nicht noch weiter völlig unnötige Kosten verursacht, “ erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.