Ehemalige Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die wegen ausbezahlter Scheingewinne zur Rückzahlung aufgefordert wurden können ihre Zahlungspflicht erheblich vermindern. Die von B & A Rechtsanwälte vertretenen Anleger konnten bereits durch intensive außergerichtliche Verhandlung einen erheblichen Teil der geforderten Rückzahlung einsparen. Dem Vergleich lag ein Fall zu Grunde, in dem der Anleger mehr Gelder aus der Anlage entnommen hatte, als er tatsächlich einbezahlt hatte. Die aufgrund der erfolgten insolvenzrechtlichen Anfechtung zurückgeforderten Summen konnten mit äußerst geringen Aufwand für die Anleger, die an keinem Gerichtsverfahren teilnehmen mussten, signifikant gesenkt werden. Damit konnten Bögelein & Dr. Axmann einmal mehr ihrem Kanzleiprinzip einer schnellen und erfolgreichen Mandatsbearbeitung gerecht werden. Es ist zu erwarten dass der Insolvenzverwalter der Argumentation von Bögelein & Dr. Axmann auch in weiteren Verfahren folgen könnte. Aufgrund des geringen Aufwandes für die Anleger rät Rechtsanwalt Bögelein bei ähnlich gelagerten Fällen die Beauftragung die Prüfung eines versierten und spezialisierten Rechtsanwaltes.