In einem von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag des Klägers hin die Multi-Invest Sachwerte GmbH zur vollständigen Rückzahlung der vom Kläger auf einen Goldsparvertrag in mehreren Monatsraten geleistete Zahlungen für die sog. Einrichtungsgebühr verurteilt (Aktenzeichen bekannt, nicht rechtskräftig). Darüber hinaus wurde antragsgemäß festgestellt, dass der Multi-Invest Sachwerte GmbH gegenüber dem Kläger keine Ansprüche auf den noch nicht geleisteten Anteil an der Einrichtungsgebühr zustehen. Die Multi Invest GmbH muss dem von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger auch die entstandenen Verfahrenskosten erstatten.

Dem Kläger wurde im Jahre 2012 über einen Mitarbeiter des mittlerweile insolventen Finanzvertriebs Nobella AG  aus Hamm der Abschluss eines Gold-Sparbuchs mit der Multi-Invest empfohlen. In der Folgezeit wurden die monatlichen Sparraten des Klägers ausschließlich zur Zahlung der Einrichtungsgebühr verwendet. Nachdem die monatlichen Sparraten die Höhe der Hälfte der Einrichtungsgebühr erreicht hatten, stellte der Kläger seine Zahlungen ein und machte fortan die ihm selbst zustehenden Rückzahlungsansprüche gegenüber der Multi-Invest mithilfe von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte zuerst außergerichtlich und anschließend gerichtlich geltend.

Unser Mandant hat sich nicht auf das außergerichtliche Einigungsangebot der Multi-Invest, welches lediglich einen wechselseitigen Forderungsverzicht vorsah, eingelassen, sondern seine Ansprüche gerichtlich geltend machen“, erläutert Rechtsanwalt Spruth von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte.

Die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche haben sich daher weiter verbessert, auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist.

Für Anfragen betroffene Anleger steht Rechtsanwalt Spruth am Kanzleistandort Hamburg telefonisch  (040 / 271 66 891) oder per E-Mail (nord@boegelein-axmann.com) zur Verfügung.

Beachten Sie zu diesem Thema auch die weiteren Meldungen vom 21.08., 30.07. und 06.03.2014