Vor dem Landgericht Hamburg führt Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte derzeit für eine Anlegerin des britischen Lebensversicherungsfonds Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 Klage gegen mehrere in Betracht kommende Anspruchsgegner, wie z.B. die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Rothmann & Cie. AG, welche unter anderem die Schulung des damaligen Vertriebs für diese Fondsbeteiligungen durchführte.
Emittentin des im Jahre 2007 aufgelegten Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 mit einem Platzierungsvolumen von 30 Millionen Euro (mit einer möglichen Erhöhung bis auf 40 Millionen Euro), dem schon die Vorgängerfonds Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 (2004) und Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2 (2006) vorausgingen, ist die Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 GmbH & Co. KG.
Die Mindestlaufzeit des Fonds beträgt 12 Jahre. Nach der im Emissionsprospekt dargestellten Ausschüttungsprognose sollten über eine zwölfjährige Laufzeit bis 2018 insgesamt über 190 %, bezogen auf das vom Anleger bei Beginn eingezahlte Kapital, ausgeschüttet werden.Die bisherigen tatsächlichen Ausschüttungen zugunsten der Anleger blieben gegenüber dieser Prognose allerdings deutlich zurück. Die erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des TrustFonds UK 3 in den vergangenen Jahren werden unter anderem auf den deutlich eingebrochenen Handel mit den dem Fonds zu Grunde liegenden Versicherungspolicen sowie auf Währungsverluste des britischen Pfunds (GBP) gegenüber dem Euro zurückgeführt.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte liegen mehrerer Fälle von Anlegern vor, deren Fondsbeteiligungen auf Anlageberatungen zurückgehen, innerhalb welcher über die Risiken eines einbrechenden Marktes für Zweitpolicen und über mögliche Währungsverluste nicht aufgeklärt wurde. „Wir haben Erkenntnisse darüber, dass bei der damaligen Schulung des Vertriebs entsprechende Risiken sogar ausdrücklich als nicht bestehend dargestellt wurden, so dass sich diese falschen Behauptungen selbstverständlich auch in den auf dieser Schulung aufbauenden Anlageberatungsgesprächen mit den potentiellen Anlegern wiederfanden“, so Rechtsanwalt Spruth von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte.
Weitere Klagen für mehrere weitere geschädigte Anleger werden bei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte derzeit vorbereitet. Anleger, welche auch in ihrem Fall von einer fehlerhaften Anlageberatung ausgehen, können sich gerne an Rechtsanwalt Spruth (Standort Hamburg ) oder Rechtsanwalt Bögelein (Standort Forchheim) wenden, um ihre Erfolgsaussichten für ein etwaiges rechtliches Vorgehen prüfen zu lassen. Für den Interessenten fallen bei dieser ersten Kontaktaufnahme keine Kosten nicht an.