Die RWB AG aus Oberhaching wirbt seit 1999 Kleinanleger für Anlage in risikoreiche Private Equity Beteiligungen. Dabei soll den Anlegern ein „Zugang zu den Renditechancen einer Private Equity Investitionen verbunden mit einem Höchstmaß an Anlagesicherheit!“ ermöglicht werden (nachzulesen auf Seite 1 des Emissionsprospektes der 4. RWB Global Market GmbH & Co Typ A KG). Ähnliche oder gleich lautende Aussagen sind auch in anderen Werbematerialien, aber auch Emissionsprospekten der RWB AG Beteiligungen zu finden.
Nach Ansicht von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte ist jedoch die Darstellung einer Anlage in Private Equity- Beteiligungen zusammen mit einer Bezeichnung der Anlageformen als „Höchstmaß an Anlagesicherheit“ eine irreführende Angabe, die dem Anleger ein fehlerhaftes Bild zum Risiko der Beteiligungen der RWB AG vermittelt.
Darüber hinaus existieren mehrere Werbematerialien, die zusammen mit dem Emissionsprospekt der jeweiligen Fonds vertrieben werden und Grundlage der Beratungsgespräche mit den Anlegern darstellen, die eine Vervielfachung des Anlagekapitals in 15 Jahren in Aussicht bei gleichzeitig hoher Anlagesicherheit in Aussicht stellen.
Derartige Berechnungsgrundlagen werden u.a. von der Trainforce Akademie AG, nach mehreren Umfirmierungen, jetzt RWB RenditeWert Vertrieb GmbH verantwortet.
Zudem liegen Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte Prognoserechnungen für einzelne Anleger zur 3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG vor, die von einem angenommenen „Basiszinssatz“ zwischen 7 % und 25 % jährlich (!) ausgehen. Negative Entwicklungen oder gar Verluste scheint es nach diesen Rechnungen bei der RWB AG nicht zu geben.
Eine fehlerhafte Vorstellung zur Rendite und Sicherheit der Anlage wird auch durch weitere Aussagen in den Emissionsprospekten und Prognoserechnungen der Vertriebsbeauftragten hervorgerufen. Die Prognoserechnungen beschränken sich auf eine Darstellung der Renditeerwartungen vor Abzug der Kosten des Dachfondsmanagements.
Aber gerade diese Kosten haben es in sich. So werden beispielsweise für die 3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG neben 19,9 % (14,9 % +5 %) Anfangskosten weitere Gebühren in Höhe von 2,16 % jährlich zuzüglich weiterer Gewinnbeteiligungen bei positivem Verlauf der Anlage zur Zahlung an den Vertrieb bzw. das Management fällig. Auch anderen Beteiligungsfonds sind ähnliche Kostenstrukturen zu entnehmen.
Für die Anleger der 3. RWB PrivateCapital GmbH & Co. Beteiligungs KG hat dies zur Folge, dass mit Abschluss der Beteiligung lediglich rund 78,94 % des einbezahlten Kapitals überhaupt zur Erwirtschaftung einer Rendite zur Verfügung stehen.
Im Klartext bedeutet dies, dass zunächst eine Wertsteigerung des Investionskapitals von ca. 26,67% Prozent erwirtschaftet werden muss, um überhaupt wieder das ursprünglich eingesetzte Anlagekapital zu erreichen. Wenn man nun bedenkt, dass die jährlichen Gebühren mit jeweils 2,16 % und weitere Gewinnbeteiligungen fällig werden, so rückt die Erzielung einer Totalrendite für den Anleger in noch weitere Ferne.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte gehen daher davon aus, dass die Verlustgefahr bei derartigen Fondskonstruktionen erheblich höher ist, als es im Prospekt dargestellt wird. Eine Eignung zur Altersvorsorge ist nach Ansicht der Rechtsanwälte bereits durch die Kostenstruktur und die Investitionsgrundlagen ausgeschlossen.
Es ist nach Auffassung der Rechtsanwälte schlichtweg nicht vertretbar, die Renditeprognosen der Fonds vor Abzug der vorliegend enorm hohen Weichkosten als zentrale Werbebotschaft an die Anleger herauszugeben. Dies insbesondere auch deshalb, da einzelne Beteiligungen zudem „mit einem Höchstmaß an Anlagesicherheit“ versehen sein sollten.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte raten den von ihnen vertretenen Anlegern regelmäßig „das Schiff zu verlassen, bevor es Leck schlägt“.
Dies insbesondere deshalb, da das Erreichen einer Totalrendite nach Kosten für den Anleger nach Ansicht der Rechtsanwälte wesentlich unwahrscheinlicher ist, als im Beratungsgespräch, den Prospektierungen und Werbebroschüren angegeben wird. Zwar enthält der sehr umfangreiche Prospekt im „Kleingedruckten“ diverse Risikohinweise, jedoch sind diese durch die teilweise aggressive Einwerbung der Beteiligung für den Anleger nur schwer wahrnehmbar.
Anleger diverser RWB-Fonds, welche ihren Fall auf entsprechende Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen hin untersuchen und sich in Bezug auf die ihnen zustehenden rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten anwaltlich beraten lassen möchten, können sich hierzu bei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte telefonisch oder per E-Mail an die Rechtsanwälte Bögelein (Standort Forchheim) und Spruth (Standort Hamburg) wenden. Beim ersten Kontakt fallen noch keine Gebühren an.