Die von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretene Anlegerin wurde von der der S.W. Immo- Fonds 2051 vor dem Amtsgericht Erlangen zur Zahlung vermeintlich rückständiger Einlagen verklagt.

Die Anlegerin hatte bereits im Jahre 2008 die Ratenzahlungen an den S.W. Immo-Fonds 2051 eingestellt, die der Fonds nun nachforderte. Bereits im ersten Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht konnten die Rechtsanwälte mit einer breit aufgestellten Verteidigungsstrategie die Zahlungsansprüche abwehren und einen Vergleich schließen, in dem sich die S.W. Immo-Fonds 2051 GmbH & Co KG zur Übernahme eines Großteils der Verfahrenskosten verpflichtete. Die Anlegerin muss auch in Zukunft keine Raten mehr entrichten.

So wie der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Anlegerin dürfte es im Moment vielen Anlegern ergehen, da es nach Angaben des Fonds zahlreiche „säumige Zahler“ gibt.

„Mit der von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Verteidigungstrategie bestehen jedoch für sämtliche Anleger gute Chancen, keine Zahlungen leisten zu müssen“, erläutert Rechtsanwalt Walter, der für diesbezügliche Anfragen am Standort Forchheim gerne zur Verfügung steht.