LG Regensburg verurteilt inTrust AG

Das Landgericht Regensburg hat den von Bögelein & Dr. Axmann vertretenen Kläger Schadensersatz in Höhe der Zeichnungssumme von 20.000 € zugesprochen (nicht rechtskräftig). Der Kläger hatte über die InTrust AG aus Regensburg im Jahre 2008 den Schiffsfonds Johann von Bremen gezeichnet. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass durch den Berater die bestehenden Risiken der Zeichnung eines Schiffsfonds verharmlost wurden. Der Berater hatte (zu Unrecht) darauf verwiesen, dass die bisherigen Beteiligung des Initiators erfolgreich verliefen, und daher auch bei der streitgegenständlichen Beteiligungen eine identische Entwicklung erwartet werden kann. Dies stellte sich jedoch als unrichtig dar. Besondere Relevanz hatten auch an die detailierten Aufzeichnungen des Anlegers zum Inhalt des Beratungsgespräches.

„Es fällt auf, dass insbesondere Beteiligungen an Schifffonds wahrheitswidrig auch nach dem Absturz der Weltwirtschaft im Jahr 2008 als aussichtsreiches Investment dargestellt wurden. Geschädigte, die ebenfalls Schiffsfonds ab dem Jahre 2009 erworben haben sollten daher bestehende Schadensersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.