Das Landgericht Bamberg hat die Unicredit Bank AG wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zum Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 zum Schadensersatz in Höhe von € 10.500,00 (nicht rechtskräftig) verurteilt. Die beklagte Bank hat nach der begründeten Rechtsansicht des Landgerichtes Bamberg verschwiegen, dass entgegen den Angaben im Prospekt fast doppelt so hohe Provisionen für die Vermittlung des Schiffsfonds von der MPC an die Unicredit Bank AG bezahlt wurden.

Für die Vermittlung erhielt die Bank statt der im Prospekt angegebenen 8,28%  sage und schreibe mindestens 14% der Anlagesumme, was durch Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte sogar durch einen schriftlichen Urkundsbeweis nachgewiesen werden konnte. Für die akribische Recherchearbeit von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wurde die Klägerin belohnt.

Das vorliegende Verfahren gibt einen tiefen Einblick in die Beratungspraxis der Kreditinstitute bei geschlossenen Fonds. Dies insbesondere auch deshalb, da es sich bei MPC (MPC Capital Investments GmbH) um einen sehr großen Anbieter von Schiffsfonds und geschlossenen Fonds im Allgemeinen handelt. Nach eigenen Angaben der MPC hat diese bereits im Jahr 2009 insgesamt 229 Fonds mit einem Gesamtvolumen von 15,1 Milliarden initiiert.

„Wir gehen davon aus, dass auch bei anderen geschlossenen Fonds deutlich überhöhte Provisionen aus dem Anlagekapital geflossen sind. Gerade deswegen freuen wir uns besonders, dass bei MPC CPO Nordamerika Schiffe 2- Schifffonds der Nachweis gelungen ist“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.

Anleger die ebenfalls den Fonds der MPC CPO Nordamerika Schiffe 2 gezeichnet haben und von einer derartigen Vertriebspraxis betroffen sind, sollten sich bei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte melden.