Das OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 9 S 59/21) hat den Antrag der von Rechtsanwalt Bögelein vertretenen Krankenschwester auch zweitinstanzlich abgelehnt. Im Ergebnis geht dabei das OVG von einem identischen Infektionsschutz von einer Impfung und einem Negativtest aus.

Das Beschwerdegericht ließ sich nicht ansatzweise von den bereits vorliegenden Studien der amerikanischen und der britischen Gesundheitsbehörden überzeugen, die jeweils von einer deutlich reduzierten Schutzwirkung der Impfstoffe vor einer Übertragung auf noch 50-70 % ausgehen. Auch die hohe Anzahl der Impfdurchbrüche gerade in der vulnerablen Gruppe der Ü60- Jährigen blieb in der Entscheidung völlig unberücksichtigt.

Demgegenüber steht eine 99,68-prozentige Schutzwirkung eines negativen Antigen- Testergebnis vor einer Übertragung.

Nach der Ansicht von Rechtsanwalt Bögelein wird durch den Beschluss des OVG jedoch der eklatante Vorteil der Schutzwirkung eines negativen Testergebnis konterkariert: „Entweder es testen sich alle, egal ob geimpft oder ungeimpft, oder niemand.“

Politik gesteht Vorteile der Testung ein

Obwohl mittlerweile auch in der Politik die Vorteile einer Testung auch von geimpften Menschen bei gleichzeitig stark nachlassende Schutzwirkung der Impfung erkannt wurde (siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/markus-soeder-wirbt-fuer-altersunabhaengige-corona-drittimpfung,SnDmVNs), welche geht das OVG Berlin-Brandenburg noch immer vom Gegenteil aus:

„Das alles führt -auch zusammengenommen- nicht dazu, dass schon aufgrund der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung mit der für einen Antragserfolg notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen wäre, dass die positive Wirkung der Impfung als so gering anzusehen wäre, dass danach der Staat seiner Schutzpflicht für Leib und Leben der Antragstellerin einzig und allein dann ausreichend nachkommen würde, wenn er auch für vollständig geimpfte Testpflichten vorsähe.“

Die Entscheidung ist für die von Rechtsanwalt Bögelein vertretene antragsstellende Krankenschwester, die auch selbst geimpft ist, eine einzige Enttäuschung. Sowohl sie selbst als auch die Patienten werden nach ihrer Ansicht durch die Impfung allein nicht ausreichend geschützt.